Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

JAvisio – Johannes ANDEXLINGER und JAvisio – Anja MEINEN (im folgenden auch „JAvisio“ genannt ), führen Coachings, Trainings, Mediationen und Beratungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch.
Mit der mündlichen oder schriftlichen Beauftragung (auch in Form einer Terminbestätigung) gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im folgenden auch „Kunde“ bezeichnet) als angenommen.

Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt JAvisio nur durch schriftlichen Einzelvertragsabschluss bzw. bei schriftlichem Abschluss eines Rahmenvertrags nach vorheriger Verhandlung mit dem Kunden an.

Weitere Vereinbarungen sind für JAvisio nur verbindlich, wenn diese von Johannes Andexlinger und/oder Anja Meinen schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen

Die Angebote werden individuell für den Kunden erstellt und sind freibleibend. Änderungen sind vorbehalten.

Für JAvisio Leistungen werden die auf der Website www.javisio.com veröffentlichten und/oder im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungs-/Verpflegungskosten, benötigte Materialien usw. werden dem Kunden bzw. Auftraggeber laut geltender Honorare oder nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Abweichungen werden von JAvisio nur bei schriftlicher Vereinbarung anerkannt.

Die Zahlungsbedingungen können individuell laut Angebot und Veranstaltung variieren. Sollte nichts explizit im Angebot oder Vertrag vereinbart sein, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung von JAvisio ohne jeden Abzug. Sondervereinbarungen sind schriftlich mit JAvisio zu vereinbaren. Das Entgelt ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

Solange keine schriftliche Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner des Honorars.

3. Durch JAvisio organisierte Veranstaltungen
(Training, Coaching, Mediation, Beratung)

Training

Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach ihrem zeitlichen Eingang. Eine mündliche oder schriftliche Anmeldung wird nach Bestätigung durch JAvisio für beide Seiten verbindlich. Die Rechnung wird vor Beginn der Veranstaltung gestellt und laut Zahlungsbedingungen fällig. Bei Nichtzahlung bis zur angegebenen Frist kann JAvisio zusätzlich von der Leistungserbringung für den jeweiligen Teilnehmer zurücktreten und einen Ersatzteilnehmer zulassen.

Die Lern- und Arbeitsmittel werden i.d.R. durch JAvisio gestellt und sind in den Veranstaltungsgebühren enthalten.
Gesondert vom Teilnehmer mitzubringende Arbeitsmittel werden im Vorhinein angekündigt und sind nicht in den Veranstaltungsgebühren enthalten.

Alle sonstigen, vom Teilnehmer zu tragenden Kosten (wie z.B. Reise-, Hotel-, Verpflegungskosten, etc.) sind vom jeweiligen Teilnehmer selbst zu organisieren und zu übernehmen.

Bei der Absage eines Teilnehmers kurz vor Beginn einer Veranstaltung, ist es JAvisio in der Regel nicht mehr möglich, den Platz anderweitig zu vergeben. Der Rücktritt bedarf der Schriftform und ist nur bis spätestens 57 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.

Danach gelten folgende Bedingungen:

56 bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% aller, bei JAvisio anfallenden Gebühren
28 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% aller, bei JAvisio anfallenden Gebühren
14 bis 1 Tag(e) vor Veranstaltungsbeginn: 100% aller, bei JAvisio anfallenden Gebühren

Entscheidend für die Frist ist das Eingangsdatum der schriftlichen Absage des Kunden.

Terminverschiebungen seitens des Kunden (bei Trainings, die an verschiedenen Terminen stattfinden) gelten als Absage.

Geht JAvisio keine schriftliche Rücktrittserklärung zu oder erscheint der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, werden sämtliche Kosten in Rechnung gestellt.

Die Stornogebühren entfallen, wenn vom Teilnehmer ein zu den notwendigen Vorkenntnissen passender / geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird, die endgültige Entscheidung zur Passung obliegt JAvisio. Die Stornogebühren entfallen auch, falls JAvisio den Veranstaltungsplatz anderweitig vergeben kann.

Coaching, Beratung und Mediation

Zeit und Ort werden zwischen JAvisio und dem Auftraggeber bzw. Kunden einvernehmlich vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Sitzungen ist bis spätestens 10 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 75 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Sollte ein bestätigter Termin durch den Kunden nur zum Teil wahrgenommen werden, fallen für den Kunden 100% aller Kosten an. Bereits durch JAvisio verauslagte Kosten (wie z.B. Reisekosten, etc.) werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

4. Firmeninterne und geschlossene Veranstaltungen

(Coaching, Training, Beratung, Mediation)

Firmeninterne und geschlossene Veranstaltungen werden nach Auftragsklärung mit dem Auftraggeber individuell für den Kunden konzipiert und durchgeführt.

Training, Beratung, Mediation

Nach mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung (siehe Punkt 1. Allgemeines) trägt der Auftraggeber bei Absage der vereinbarten Veranstaltung einen Kostenanteil von 50% aller, bei JAvisio anfallenden Gebühren. Dies gilt bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Danach gelten folgende Bedingungen:
28 bis 15 Tage vor Seminarbeginn: 75% aller, für den Auftrag anfallenden Gebühren
14 bis 1 Tag(e) vor Seminarbeginn: 100% aller, für den Auftrag anfallenden Gebühren

Entscheidend für die Frist ist das Eingangsdatum der schriftlichen Absage des Kunden.

Für Terminverschiebungen seitens des Kunden gelten obige Stornierungsbedingungen.

Geht JAvisio keine schriftliche Absage des Kunden zu oder erscheinen die Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, werden sämtlich anfallende Kosten in Rechnung gestellt.

Diese Gebühren entfallen, wenn Ersatzteilnehmer, die für die Zielsetzung der firmeninternen Veranstaltungen passend / geeignet sind, gestellt, oder die, durch JAvisio erbrachte Leistung, anderweitig genutzt wird.

Alle sonstigen, für die Teilnehmer der Veranstaltung zu tragenden Kosten (wie z.B. Reise-, Hotel-, Verpflegungskosten, etc.) sind vom Kunden selbst zu klären und zu übernehmen.

Coaching

Zeit und Ort des Coachings werden von JAvisio mit dem Kunden einvernehmlich vereinbart.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 10 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird ein Honorar von 75 % der, in Auftrag gegebenen Dienstleistung, in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Sollte ein bestätigter Termin durch den Kunden nur zum Teil wahrgenommen werden, fallen für den Kunden 100% aller Kosten an. Bereits durch JAvisio verauslagte Kosten (wie z.B. Reise-, Hotel-, Verpflegungskosten, etc.) werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

5. Höhere Gewalt und sonstige Erbringungshindernisse

Training, Beratungen, Mediation:

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch JAvisio wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder sonstigen von JAvisio nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist JAvisio berechtigt, die betroffene Veranstaltung abzusagen.

Im Falle eines Rücktritts durch JAvisio erhält der Kunde die an JAvisio bereits für die betroffene Veranstaltung geleisteten Zahlungen rückerstattet. Weitere Ansprüche, wie Schadensersatz, bestehen für den Kunden nicht.

Coaching:

JAvisio ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Erbringungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird JAvisio den Kunden schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin abstimmen.

Bei Nichterreichbarkeit des Kunden und auch in jedem anderen Fall, werden vom Kunden bereits geleistete Reisekosten oder sonstig anfallende Kosten, vom Kunden übernommen.

6. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt.

Das Urheberrecht an sämtlichen Konzepten und Unterlagen gehört allein JAvisio. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von JAvisio ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

7. Versicherungsschutz

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der JAvisio-Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Dies gilt auch bei Veranstaltungen, die gemeinsam mit anderen Anbietern (Dritten) durchgeführt werden. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit des Kunden voraus.

Die Verantwortlichkeit für firmeninterne Veranstaltungen liegt immer beim Kunden.

Unter Verantwortlichkeit von JAvisio organisierte Veranstaltungen beinhalten keinen Versicherungsschutz für die Teilnehmer.

8. Haftung

Informationen und Ratschläge durch JAvisio sind durch JAvisio sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von JAvisio handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden.

9. Vertraulichkeit

JAvisio verpflichtet sich, über alle, im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich JAvisio, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

10. Eigenverantwortung des Klienten

Die Dienstleistung erfolgt auf der Grundlage der zwischen JAvisio und dem Kunden geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. JAvisio macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Dienstleistungen im Rahmen eines freien, aktiven und selbstverantwortlichen Prozesses stattfinden und Erfolge nicht garantiert werden. JAvisio steht dem Kunden als Prozessbegleiter bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die Veränderungsarbeit wird vom Kunden selbst geleistet. Der Kunde sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

11. Abgrenzung zur Psychotherapie

Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht.

Coaching basiert auf einer Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist. Die Rolle des Coaches ist klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet.

Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergehen sollte.

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der für JAvisio – Anja Meinen und JAvisio – Johannes Andexlinger jeweils gültige Gerichtsstand:
JAvisio – Johannes Andexlinger: Gerichtsstand Salzburg, Österreich.
JAvisio – Anja Meinen: Gerichtsstand Ingolstadt, Deutschland.
Es gelten die nationalen Rechte der jeweiligen Staaten für die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich.

Salzburg, am 01.07.2020
Altmannstein, am 01.07.2020